Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wyker Str. 20-24, 24768 Rendsburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Flexpost
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der Anwendungsbereich dieser AGB umfasst alle Rechtsgeschäfte unter der Marke „Flexpost“. Das sind alle zwischen unternehmerischen Auftraggebern (im Folgenden „Absender“ genannt) und der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, Rendsburg (im Folgenden „ZG“ und zusammen auch die „Parteien“ genannt), geschlossenen Verträge über die Verarbeitung und Beförderung von elektronischen Kommunikationsdaten, Druck und Kuvertierung von Postsendungen im Kundenauftrag, Management der Daten und solchen, die in Verbindung mit diesem Zweck stehen.
(2) Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unternehmer sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, auch wenn sie ihre Leistungen ausschließlich auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringen.
(3) Abweichende AGB vom Absender, die die ZG nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die ZG nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsinhalt
(1) Die ZG überträgt vom Absender aufgegebene Postsendungen / Postwischen dem Absender und dem Empfänger gegen Entgelt.
(2) Innerhalb der Marke „Flexpost“ findet die Übertragung hybrid mittels elektronischer Eingabe durch den Absender an die ZG und physischer Zustellung durch sie an den Empfänger statt. Die ZG bzw. ein von ihr beauftragter Dienstleister übernimmt die für die physische Übermittlung erforderlichen Zwischenschritte (Druck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung).
Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste der ZG in der jeweils gültigen Fassung (abrufbar unter: https://www.flexpost.de)
(3) Der Absender hat das sich aus der Preisliste ergebende Beförderungsentgelt zu entrichten. Maßgeblich ist der Stand der Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
(4) Diese Vertragsbestandteile sowie diese AGB sind einseitig durch die ZG änderbar. Die Änderung ist mit angemessenem Vorlauf gegenüber dem Absender in Textform anzukündigen. Eine Auftragserteilung nach Änderung von Vertragsbestandteilen gilt als Zustimmung zu diesen Vertragsinhalten.
§ 3 Zugang zur Flexpost
(1) Die ZG stellt ein digitales Registrierungsportal Nutzung der Flexpost-Services zur Verfügung. Der Absender hat sich dort unter Angabe seiner Geschäftsdaten zu registrieren und zu identifizieren.
(2) Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung sowie der Identitätsprüfung durch die ZG oder einen von ihr beauftragten Dritten wird der Zugang des Absenders für die Nutzung der Flexpost freigeschaltet.
§ 4 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Die Nutzung der digitalen Schnittstelle und der Flexpost-Services steht unter dem Vorbehalt des wirksamen Vertragsschlusses.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Absender sich über das Registrierungsportal Flexpost.de (invitatio ad offerendum) erfolgreich registriert und die ZG die Registrierung ausdrücklich gegenüber dem Absender bestätigt bzw. das Kundenkonto freigeschaltet hat.
(3) Innerhalb des Vertrages übernimmt die ZG die in § 2 sowie der aktuellen Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufträge gegen Entgelt. Die Auftragserteilung erfasst sämtliche für die Durchführung und Erfüllung des Auftrages innerhalb der Leistungsbeschreibung angebotenen Einzelbestandteile.
§ 5 Vertragspflichten des Absenders
(1) Der Absender ist dafür verantwortlich, seine Nutzerkonten ordnungsgemäß einzurichten und zu verwalten. Der Absender hat alle Geschäftsdaten im Rahmen der Registrierung und der laufenden Nutzung der Flexpost wahrheitsgemäß anzugeben und gegebenenfalls unverzüglich zu aktualisieren. Eine Unrichtigkeit von Daten geht zulasten des Absenders.
(2) Der Absender hat dafür Sorge zu tragen, dass nur von ihm beauftragte, befugte Personen die von der ZG bereitgestellten Services einschließlich der Schnittstelle verwenden. Im Falle einer unbefugten Nutzung oder einem Verdacht darauf hat dies der Absender der ZG unverzüglich der ZG zu melden und für die Sperrung des Zugangs zu sorgen.
(3) Der Absender schützt die zu seinem Zugang gehörenden Zugangsdaten vor der Verwendung durch unbefugte Dritte.
(4) Der Absender ist allein für durch die erfolgreiche Auftragsdurchführung entstehenden Rechtswirkungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Rechtswirkungen wie Form- und Fristerfordernisse, aber auch für Rechtsfolgen einschließlich solcher strafrechtlicher oder drittschützender Natur.
(5) Der Absender hält seine auf die Schnittstelle der Flexpost zugreifenden Systeme frei von Schadsoftware und ergreift die zumutbaren Schutzmaßnahmen zum Schutz seiner in Verbindung mit den Systemen der ZG stehenden Systeme.
§ 6 Vertragspflichten und -rechte der ZG
(1) Die ZG schuldet die sich aus den §§ 2, 3 und 4 ergebenden Leistungen.
(2) Die ZG ist verantwortlich für die durch sie und/oder einen Erfüllungsgehilfen erbrachten (Teil-) Leistungen im vom Absender beauftragten Gesamtablauf.
(3) Die ZG ist nicht für eine inhaltliche Überprüfung der vom Absender übermittelten Mitteilungen verantwortlich. Es wird auf § 5 Abs. 4 verwiesen.
(4) Hinsichtlich der physischen Postzustellung gelten die hierfür anwendbaren AGB der ZG (https://nordbrief.sh/agb/).
§ 7 Abrechnung des Beförderungsentgelts
(1) Das von dem Absender geschuldete Beförderungsentgelt wird auf Grundlage der durch den Zugang des Absenders in Anspruch genommenen Leistungen […] abgerechnet.
(2) Das Beförderungsentgelt wird spätestens mit Zugang der Rechnung fällig.
(3) Zahlungen mit Erfüllungswirkung haben an die in der Rechnung aufgeführte Kontoverbindung zu erfolgen.
(4) Der Absender kann neben dem elektronischen Bankverkehr nur die abhängig von ihrer Verfügbarkeit von der ZG angebotenen weiteren Zahlungsmittel verwenden. Gebühren, einschließlich solcher, die für vom Absender verschuldete, zusätzliche Zahlungsverkehre von Dritten erhoben werden, trägt der Absender.
(5) Der Absender hat Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung schriftlich, begründet und innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Hierfür hat die ZG den Absender mit der Rechnung auf die Folgen seines Untätigbleibens hinzuweisen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Einwendung rechtzeitig versandt wurde. Wendet der Absender nichts gegen die Rechnung ein, gilt sie nach Ablauf der Frist als genehmigt. Soweit der Absender nur hinsichtlich einzelner Rechnungspositionen Einwendungen erhoben hat, bleibt die Fälligkeit für nicht beanstandete Rechnungspositionen unberührt. Mängelansprüche des Absenders bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Die ZG haftet für den Zugang, die Zustellung und die Ablieferung von Mitteilungen gleich aus welchem Rechtsgrund insoweit, als der Absender beweist, seinen Vertragspflichten gemäß § 6 genügt zu haben und dem Absender dennoch ein auf die Schlechtleistung der ZG zurückzuführender, von ihr verschuldeter Schaden entstanden ist.
(2) Eine Haftung für von höherer Gewalt betroffene Leistungen der ZG oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
(3) Die Haftung ist grundsätzlich auf Fälle grober Fahrlässigkeit und auf Vorsatz beschränkt. Wird eine Kardinalpflicht verletzt, haftet die ZG für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet; im letzteren Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftungsbegrenzung gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die ZG ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat nicht.
(4) Der Absender stellt die ZG und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die infolge einer schuldhaften Verletzung der in diesen AGB aufgeführten Pflichten und/oder infolge anderer schuldhafter schädigender Handlungen des Geschäftskunden oder eines ihm zurechenbaren Dritten gegen die ZG geltend gemacht werden. Der Absender ersetzt der ZG alle entstandenen und damit in Verbindung stehenden Schäden. Dies gilt auch für angemessene Kosten eines Rechtsbeistands.
§ 9 Vertragslaufzeit und -beendigung
(1) Der Vertrag ist unbefristet. Er kann jederzeit in Textform ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ablauf des entsprechenden Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der ZG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Als wichtiger Grund gilt auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Absenders. Die Kündigungserklärung ist zu richten an:
Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
– Flexpost –
Wyker Str. 20-24
24768 Rendsburg
E-Mailadresse: sales@flexpost.de
(2) Die ZG kann zudem von dem geschlossenen Vertrag sowie von einzelnen Aufträgen zurücktreten, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, von dem sie erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Es gilt § 9 Abs. 1 Satz 4, 5. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verstoß des Absenders gegen seine Vertragspflichten gemäß § 5.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Die in diesem Vertrag enthaltenen Rechte und Pflichten kann die ZG im gesetzlich zulässigen Umfang übertragen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer ausfüllungsbedürftigen Lücke.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der hybriden Dienste oder diesen AGB ist Flensburg.
(4) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Wir weisen ergänzend zu § 5 Abs. 4 auf Folgendes hin:
Vertrauliche Informationen sind durch den Absender besonders zu schützen. Privatgeheimnisse sind im Rahmen des § 203 StGB durch Berufsgeheimnisträger besonders geschützt; ihre Verletzung ist strafbewährt.